aktuell interressant

Mindestlohn/Minijobs ab dem 01.01.2026

Der Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde.

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 603 €.

Beitragsbemessungsgrenzen ab dem 01.01.2026

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt jährlich 69.750 € bzw. 5.812,50 € pro Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 8.450 € im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 10.400 € im Monat.

Steuerentlastung für die Kinderbetreuung ab dem 01.01.2025

Für Kinder unter 14 Jahren werden 80 % der Kinderbetreuungskosten, aber maximal 4.800 €, als Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen.