aktuell interressant

Mindestlohn/Minijobs ab dem 01.01.2025

Der Mindestlohn beträgt 12,82 € pro Stunde.

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 556 €.

Beitragsbemessungsgrenzen ab dem 01.01.2025

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt jährlich 66.150 € bzw. 5.512,50 € pro Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 8.050 € im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 9.900 € im Monat.

Steuerentlastung für die Kinderbetreuung ab dem 01.01.2025

Für Kinder unter 14 Jahren werden 80 % der Kinderbetreuungskosten, aber maximal 4.800 €, als Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen.